Ab Anfang Mai werden auf bislang noch nicht erneuerten Autobahnabschnitten mit alten Betonfahrbahnen einheitliche zul. Höchstgeschwindigkeiten von 120 km/h sowie – zeitlich begrenzt auf die Sommermonate Mai bis September – von 80 km/h für Motorräder beschildert. Sollte sich der Zustand der Fahrbahnen weiter verschlechtern, können die Höchstgeschwindigkeiten auch weiter reduziert werden. Von dieser Maßnahme sind ca. 100 Kilometer auf folgenden Autobahnen betroffen:
- A 3: AK Deggendorf bis AS Hengersberg
- A 92: AS Oberschleißheim bis AS Eching-Ost, AS Freising-Süd bis AS Freising-Ost und AS Landshut-West bis AS Dingolfing-Ost
- A 93: Dreieck Saalhaupt bis AS Elsendorf